Ratgeber · Betriebliche Altersvorsorge

Was kostet eine bAV den Arbeitgeber?

Arbeitgeberkosten bei der betrieblichen Altersversorgung hängen vom gewählten Modell ab. Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherung und freiwillige Leistungen sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Auf einen Blick

Entgeltumwandlung und Arbeitgeberkosten getrennt betrachten
15-%-Zuschuss nicht pauschal als tatsächliche Mehrbelastung verstehen
Mögliche Sozialversicherungsersparnis berücksichtigen
Freiwillige Arbeitgeberleistungen separat kalkulieren
Kosten auf Mitarbeiterzahl und Beteiligung hochrechnen

Kurzantwort

Die Kosten hängen vom Finanzierungsmodell ab.

Bei einer arbeitnehmerfinanzierten bAV wird ein Teil des Arbeitsentgelts in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dieser umgewandelte Arbeitnehmerbeitrag ist deshalb nicht automatisch eine zusätzliche Arbeitgeberausgabe.

Für Arbeitgeber können insbesondere Zuschüsse zur Entgeltumwandlung sowie freiwillige zusätzliche Arbeitgeberbeiträge relevant sein. Gleichzeitig kann eine Entgeltumwandlung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge haben.

Deshalb sollte zwischen dem Beitrag, der insgesamt in die bAV fließt, und der tatsächlichen wirtschaftlichen Mehrbelastung des Arbeitgebers unterschieden werden.

Kostenstruktur

Vier Größen bestimmen die Arbeitgeberperspektive.

Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen vereinbarten Teil seines Bruttoentgelts zugunsten der betrieblichen Altersversorgung.

Arbeitgeberzuschuss

Je nach Gestaltung kann ein gesetzlicher, tariflicher oder freiwilliger Arbeitgeberzuschuss hinzukommen.

Sozialversicherung

Eine Entgeltumwandlung kann die beitragspflichtige Vergütung und damit Arbeitgeberbeiträge beeinflussen.

Laufender Prozess

Verwaltung, neue Mitarbeiter, Änderungen und Kommunikation sollten organisatorisch berücksichtigt werden.

Arbeitgeberzuschuss

Die 15 Prozent müssen richtig eingeordnet werden.

Bei einer Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sieht § 1a Abs. 1a BetrAVG grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts vor, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Die Aussage „eine bAV kostet den Arbeitgeber immer 15 Prozent“ ist deshalb zu pauschal. Zusätzlich können beispielsweise tarifliche Regelungen oder freiwillige Arbeitgeberleistungen relevant sein.

Arbeitgeberzuschuss ausführlich erklärt

Beitrag ist nicht gleich Arbeitgeberkosten.

Ein Gesamtbeitrag von beispielsweise 184 Euro bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber 184 Euro zusätzlich trägt. Bei 160 Euro Entgeltumwandlung und einem beispielhaften Zuschuss von 15 Prozent würden 24 Euro Arbeitgeberzuschuss hinzukommen. Ob diese 24 Euro zugleich der tatsächlichen wirtschaftlichen Mehrbelastung entsprechen, muss gesondert geprüft werden.

Beispiele

Entgeltumwandlung und 15-%-Beispielzuschuss.

Die folgenden Werte zeigen ausschließlich die rechnerische Wirkung eines angenommenen Arbeitgeberzuschusses von 15 Prozent. Sie stellen keine individuelle arbeits-, steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Berechnung dar.

Entgeltumwandlung15 % ZuschussGesamtbeitrag
80,00 €12,00 €92,00 €
160,00 €24,00 €184,00 €
200,00 €30,00 €230,00 €
300,00 €45,00 €345,00 €

Arbeitgeber-Kostenrechner

Effektive bAV-Kosten für das Unternehmen modellieren.

Verändern Sie Beschäftigtenzahl, Teilnahmequote, Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und freiwillige Leistungen. Die modellierte Sozialversicherungsersparnis wird bei der Arbeitgeberbelastung gesondert berücksichtigt.

Ihre Angaben

Arbeitgebermodell

Ergebnis

Ihre erste Orientierung

Teilnehmende Beschäftigte

15

Zuschuss je Teilnehmer

24,00 €

Zuschüsse pro Monat

360,00 €

Freiwillige AG-Beiträge pro Monat

0,00 €

Modellierte SV-Ersparnis pro Monat

480,00 €

Effektive AG-Belastung pro Teilnehmer

-8,00 €

Entgeltumwandlung aller Teilnehmer

2.400,00 €

Gesamtbeitrag zur bAV pro Monat

2.760,00 €

Modellierte effektive Arbeitgeberbelastung pro Jahr

-1.440,00 €

Das Modell ergibt eine rechnerische Entlastung. Ob diese tatsächlich entsteht, muss anhand der Lohnabrechnung geprüft werden.

Arbeitgeberzuschüsse pro Jahr4.320,00 €
Freiwillige AG-Beiträge pro Jahr0,00 €
Modellierte SV-Ersparnis pro Jahr− 5.760,00 €
Gesamtvolumen der bAV pro Jahr33.120,00 €

Die effektive Arbeitgeberbelastung ist eine Modellrechnung aus Zuschüssen und freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen abzüglich der eingegebenen SV-Ersparnis. Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungsstatus, Tarifregelungen, Umlagen und individuelle Lohnabrechnungen werden nicht automatisch geprüft. Negative Ergebnisse sind keine garantierte Ersparnis.

Berechnung im Arbeitgebergespräch prüfen

Einordnung 2026

Beitragsgrenzen gehören in die individuelle Prüfung.

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG bezieht sich auf bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.

Für das Jahr 2026 entsprechen diese vier Prozent 4.056 Euro jährlich beziehungsweise 338 Euro monatlich. Die konkrete steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte dennoch anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden.

2026: 4.056 € jährlich

Das entspricht 338 € monatlich und beschreibt die Größenordnung von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

Gestaltungsmodelle

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfinanzierung unterscheiden.

Entgeltumwandlung

Ein vereinbarter Teil des Arbeitsentgelts wird für die betriebliche Altersversorgung verwendet.

Arbeitgeberzuschuss

Zusätzlich zur Entgeltumwandlung kann ein gesetzlicher, tariflicher oder freiwilliger Arbeitgeberzuschuss hinzukommen.

Arbeitgeberfinanzierung

Unternehmen können darüber hinaus eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten finanzieren.

Praxis

So lässt sich ein Arbeitgebermodell strukturieren.

01

Mitarbeiterzahl erfassen

Zunächst wird geklärt, wie viele Beschäftigte grundsätzlich für die betriebliche Altersversorgung berücksichtigt werden.

02

Finanzierung festlegen

Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und mögliche freiwillige Arbeitgeberleistungen werden getrennt betrachtet.

03

Kosten modellieren

Monatliche und jährliche Arbeitgeberzuschüsse können für unterschiedliche Beteiligungsquoten modelliert werden.

04

Rahmenbedingungen prüfen

Sozialversicherung, Tarifregelungen, bestehende Verträge und weitere Besonderheiten werden gesondert geprüft.

05

Prozess organisieren

Nach der Entscheidung werden Mitarbeiterkommunikation, Beratung und laufende Betreuung strukturiert.

Mitarbeiterkommunikation

Kostenplanung allein macht noch keinen funktionierenden bAV-Prozess.

Mitarbeiter müssen verstehen, wie Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und persönliche Auswirkungen zusammenhängen. Gleichzeitig benötigt das Unternehmen einen wiederholbaren Prozess für neue Mitarbeiter und Änderungen.

Persönliche Gespräche

Individuelle Fragen lassen sich besser im persönlichen Gespräch als durch allgemeine Unterlagen einordnen.

Klare Prozesse

Zuständigkeiten, Dokumentation und laufende Betreuung sollten bereits vor der Einführung festgelegt werden.

FAQ

Häufige Fragen zu bAV-Kosten für Arbeitgeber

Die Antworten bieten eine allgemeine Orientierung. Rechtliche, steuerliche, tarifliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen müssen anhand der aktuellen Rechtslage und des Einzelfalls geprüft werden.

Was kostet eine bAV den Arbeitgeber?+

Das hängt vom gewählten Modell ab. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung ist insbesondere ein möglicher Arbeitgeberzuschuss relevant. Zusätzlich können freiwillige Arbeitgeberbeiträge vereinbart werden. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung lässt sich deshalb nicht pauschal mit einem festen Prozentsatz angeben.

Muss der Arbeitgeber immer 15 Prozent zur bAV zahlen?+

Nein, eine pauschale Aussage wäre nicht korrekt. Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sieht § 1a Abs. 1a BetrAVG grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts vor, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifliche oder andere Regelungen können zusätzlich relevant sein.

Spart der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben?+

Eine Entgeltumwandlung kann die sozialversicherungspflichtige Vergütung beeinflussen und dadurch zu Einsparungen bei Arbeitgeberbeiträgen führen. Ob und in welcher Höhe dies tatsächlich geschieht, hängt von der individuellen Entgelt- und Versicherungssituation ab.

Kann ein Arbeitgeber mehr als 15 Prozent Zuschuss zahlen?+

Ja. Unternehmen können über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus freiwillige Arbeitgeberleistungen vorsehen. Die konkrete Gestaltung sollte zur Vergütungsstrategie, Mitarbeiterstruktur und bestehenden Versorgungsordnung passen.

Was kostet eine bAV bei 50 Mitarbeitern?+

Das hängt insbesondere davon ab, wie viele Mitarbeiter tatsächlich teilnehmen, welche Beträge umgewandelt werden und welchen Zuschuss das Unternehmen leistet. Mit dem Rechner auf dieser Seite können verschiedene Szenarien modelliert werden.

Sind die Ergebnisse des Rechners verbindlich?+

Nein. Der Rechner dient ausschließlich der ersten Orientierung. Er berücksichtigt insbesondere keine individuelle Lohnabrechnung, Beitragsbemessungsgrenzen, Tarifverträge oder sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

Nächster Schritt

Was würde eine bAV in Ihrem Unternehmen kosten?

Im Arbeitgebergespräch betrachten wir Mitarbeiterzahl, bestehende Versorgung, gewünschte Finanzierung, Arbeitgeberzuschüsse und organisatorische Anforderungen gemeinsam.

Berechnung im Arbeitgebergespräch prüfen